Erwägungsgrund 1 32014D0016
Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Beschlusses 2013/233/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zur Einsetzung eines Ausschusses der beitragenden Länder zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) zu fassen.