Art. 3 32014D0194Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0344BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/344/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0244BESCHLUSS ATALANTA/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. April 2014 über die Annahme des Beitrags eines Drittstaats zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Änderung des Beschlusses Atalanta/3/2009 (2014/244/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0301BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/301/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0394BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses, der Geschäftsordnung gemäß Titel X über Streitbeilegung sowie des Verhaltenskodex für Panelmitglieder und Vermittler, der Liste der Panelmitglieder und der Liste der Sachverständigen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung (2014/394/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0146BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2014/146/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.