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Die Aspekte des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (im Folgenden „Protokoll“), die unter die Zuständigkeit der Union fallen, wurden nach Zustimmung des Rates von der Kommission im Namen der Union ausgehandelt.
Das Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in…
Die Kommission hat gemäß dem Beschluss 2001/748/EG des Rates vom 16. Oktober 2001 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls…
Der Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität , der gemäß Artikel 37 Absatz 2 des…
Die Teile des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (nachfolgend „Übereinkommen“ genannt), die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen,…
Das Protokoll sieht Maßnahmen vor, die in den Anwendungsbereich der gemeinsamen Handelspolitik der Union fallen. Mehrere Unionsrechtsakte wurden erlassen, mit…
Eine rechtsverbindliche Übereinkunft über den höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Standard für die Verbringung und Kontrolle von Waffen betrifft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.