Verordnung (EU) 2025/41 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)
An der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Änderungen vorzunehmen, um gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen, wesentlichen Komponenten, Munition, Schreckschuss- und Signalwaffen, deaktivierten Feuerwaffen, halbfertigen Feuerwaffen, halbfertigen wesentlichen Komponenten und Schalldämpfern festzulegen. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Verordnung neu zu fassen.
Erwägungsgrund 1 32025R0041Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen