Erwägungsgrund 3 32014D0167
Spanien hat am 8. Oktober 2013 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen in 198 Unternehmen, die in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana (ES52) in der Abteilung 13 der NACE Rev. 2 (Herstellung von Textilien) tätig sind, gestellt und diesen Antrag bis zum 5. November 2013 um zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 840000 EUR bereitzustellen.