Erwägungsgrund 1 32014D0017
Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Beschlusses 2013/233/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der Beiträge von Drittstaaten zur EUBAM Libya zu fassen.