Art. 4 32008D0101BESCHLUSS 2008/101/GASP DES RATES vom 28. Januar 2008 über die Einleitung der militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR Tchad/RCA)
Der EU-Befehlshaber der Operation (EU Operation Commander) wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, den Aktivierungsbefehl (ACTORD) zu erteilen, um die Verlegung…
Erwägungsgrund 3 32012D0284BESCHLUSS ATALANTA/1/2012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 25. Mai 2012 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2012/284/GASP)
Der Befehlshaber der EU-Operation hat empfohlen, Konteradmiral Jean-Baptiste DUPUIS zum neuen Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen.
Art. 3 32010D0197BESCHLUSS 2010/197/GASP DES RATES vom 31. März 2010 über die Einleitung einer Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia)
Der Befehlshaber der EUTM Somalia wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, den Aktivierungsbefehl (ACTORD) zu erteilen, um die Verlegung der Truppen…
Erwägungsgrund 4 32012D0284BESCHLUSS ATALANTA/1/2012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 25. Mai 2012 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2012/284/GASP)
Der EU-Militärausschuss unterstützt diese Empfehlung.
Erwägungsgrund 3 32014L0102RICHTLINIE 2014/102/EU DES RATES vom 7. November 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2013/34/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32014L0108RICHTLINIE 2014/108/EU DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/43/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.