Art. 2 32016D1137Die EUTM RCA beginnt am 16. Juli 2016.
Art. 4 Abs. 2 32016D0610BESCHLUSS (GASP) 2016/610 DES RATES vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
EUTM RCA wird durch Beschluss des Rates an dem Tag eingeleitet, den der Befehlshaber der EU-Mission nach Billigung des Missionsplans und der Einsatzregeln…
Erwägungsgrund 4 32026D2063BESCHLUSS (GASP) 2026/2063 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 10. September 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2010 (EUTM RCA/1/2026)
Am 27. Juli 2026 hat der Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM RCA die vorgeschlagene Ernennung unterstützt.
Erwägungsgrund 3 32020D1131BESCHLUSS (GASP) 2020/1131 DES RATES vom 30. Juli 2020 über die Einleitung der Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Entsprechend der Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs und nachdem die EUAM RCA ihre erste Einsatzfähigkeit erreicht hat, sollte die Mission am 9. August…
Art. 1 Abs. 5 32016D0610BESCHLUSS (GASP) 2016/610 DES RATES vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Die EUTM RCA wird im Einklang mit den politischen und strategischen Zielen durchgeführt, die in dem vom Rat am 14. März 2016 gebilligten Krisenmanagementkonzept…
Erwägungsgrund 7 32016D0610BESCHLUSS (GASP) 2016/610 DES RATES vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Die EUTM RCA sollte so rasch wie möglich volle Einsatzfähigkeit erreichen.