Erwägungsgrund 2 32014D0185
Am 27. Januar 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen über eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (im Folgenden „Vereinbarung“) aufzunehmen. Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen wurde die entsprechende Vereinbarung am 28. Juni 2013 paraphiert.