Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)
Das Abkommen sieht vor, dass die Europäische Kommission und das Umweltbundesamt der USA (United States Environmental Protection Agency, US-EPA) zusammen gemeinsame Spezifikationen für Bürogeräte entwickeln und regelmäßig überarbeiten und somit den Anhang C des Abkommens ändern.
Erwägungsgrund 1 32014D0202
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