Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die gegenwärtige Krise in der Ukraine rechtfertigt in diesem Fall die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens nach Artikel 213 AEUV. Der Beschluss über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine gilt unbeschadet anderer künftiger Makrofinanzhilfevorhaben.
Die Dringlichkeit der Unterstützung hängt damit zusammen, dass die Ukraine über die Mittel hinaus, die von internationalen Finanzinstitutionen und anderen,…
Daher benötigt die Ukraine dringend Finanzhilfe von internationalen Gläubigern und Gebern. Wenn der Beschluss im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens…
Da der drastisch wachsende Außenfinanzierungsbedarf der Ukraine den Umfang der Mittel, die der IWF und andere multilaterale Institutionen bereitstellen werden,…
Da in der Zahlungsbilanz 2009-2010 der Ukraine eine Finanzierungslücke verbleibt, wird die Gewährung einer Makrofinanzhilfe als geeignete Maßnahme erachtet, um…
Da in der Zahlungsbilanz der Ukraine noch eine erhebliche, die vom IWF und anderen multilateralen Einrichtungen zur Verfügung gestellten Mittel übersteigende…
Da die Ukraine ein Land ist, für das die ENP gilt, sollte es als Land betrachtet werden, das Makrofinanzhilfe der Union erhalten kann.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.