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Daher benötigt die Ukraine dringend Finanzhilfe von internationalen Gläubigern und Gebern. Wenn der Beschluss im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nach Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vom Europäischen Parlament und dem Rat gemeinsam angenommen würde, wäre die rasche Auszahlung einer Makrofinanzhilfe der Union („Makrofinanzhilfe der Union“) in der ersten Hälfte des Jahres 2014 nicht möglich und dem dringenden Finanzbedarf der Ukraine würde somit nicht abgeholfen werden. Es ist daher gerechtfertigt, die Makrofinanzhilfe der Union durch Annahme eines Beschlusses des Rates nach Artikel 213 AEUV bereitzustellen.
Die Dringlichkeit der Unterstützung hängt damit zusammen, dass die Ukraine über die Mittel hinaus, die von internationalen Finanzinstitutionen und anderen,…
Da der drastisch wachsende Außenfinanzierungsbedarf der Ukraine den Umfang der Mittel, die der IWF und andere multilaterale Institutionen bereitstellen werden,…
Da in der Zahlungsbilanz der Ukraine noch eine erhebliche, die vom IWF und anderen multilateralen Einrichtungen zur Verfügung gestellten Mittel übersteigende…
Vor diesem Hintergrund liegt der Außenfinanzierungsbedarf der Ukraine erheblich über der ursprünglich angesetzten Höhe, weshalb die Finanzhilfe der…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Ukraine…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf der Grundlage einer vorherigen Schätzung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Ukraine festgelegt;…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.