Art. 2 Abs. 1 32014D0219Ziel und Aufgaben
Die EUCAP Sahel Mali hat zum Ziel, den malischen Behörden zu ermöglichen, die Verfassungsordnung und die demokratische Ordnung sowie die Voraussetzungen für…
Erwägungsgrund 15 32014D0912BESCHLUSS 2014/912/GASP DES RATES vom 15. Dezember 2014 zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und der dazugehörigen Munition in der Sahel-Region zu verringern
Die Union hat im Rahmen ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik drei Maßnahmen in der Sahel-Region eingeleitet: erstens die am 8. August 2012…
Art. 1 32016D0446Der Beschluss 2013/34/GASP des Rates wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung: „(1) Die Union führt eine…
Art. 4 Abs. 2 32014D0219Planung und Beginn der EUCAP Sahel Mali
Die Vorhut der EUCAP Sahel Mali hat die Aufgabe, den Einsatz der EUCAP Sahel Mali hinsichtlich ihrer Logistik und Infrastruktur vorzubereiten, die Kontakte zu…
Art. 1 32019D1924BESCHLUSS (GASP) 2019/1924 DES RATES vom 31. Juli 2019 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Mali über die Rechtsstellung der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Mali über die Rechtsstellung der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP…