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Die EUCAP Sahel Mali hat zum Ziel, den malischen Behörden zu ermöglichen, die Verfassungsordnung und die demokratische Ordnung sowie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden in Mali wiederherzustellen und zu wahren und die Autorität und die Legitimität des Staates im gesamten Hoheitsgebiet Malis durch eine wirksame Wiedereinsetzung der malischen Verwaltung wiederherzustellen und zu wahren.
Zur Stärkung des malischen Prozesses der Wiederherstellung der staatlichen Autorität und zur Durchführung des am 15. Mai und 20. Juni 2015 unterzeichneten Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali sowie in enger Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Akteuren, insbesondere der Mehrdimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (im Folgenden „MINUSMA“), unterstützt und berät die EUCAP Sahel Mali die internen Sicherheitskräfte bei der Durchführung der Reform des Sicherheitssektors, die die Regierung von Mali leitet, um:
die Effizienz der Einsatzkraft der internen Sicherheitskräfte zu verbessern,
den jeweiligen hierarchischen Aufbau der internen Sicherheitskräfte durch eine kohärentere Ressourcenverwaltung wiederherzustellen,
die Rolle der Verwaltungsbehörden und der Justiz bei der Leitung und Kontrolle ihrer Aufgaben aufzuwerten und somit dazu beizutragen, Korruption und Straffreiheit zu verhindern,
den erneuten Einsatz der internen Sicherheitskräfte im Zentrum Malis zu erleichtern, sofern das Politische und Sicherheitspolitische Komitee beschließt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, und den Einsatz der internen Sicherheitskräfte im Süden Malis zu erleichtern, wobei der Schwerpunkt auf der nationalen Polizei liegt; und
in einem schrittweisen und modularen Prozess die Wiedereinsetzung der zivilen Verwaltungsbehörden von Mali im Zentrum Malis auf der Grundlage der Grundsätze der guten Regierungsführung zu unterstützen.
Die EUCAP Sahel Mali unterstützt die strategischen Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung der Werte der Union, zur Unterstützung des Handelns der Union und zur Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht durch ausländische Streitkräfte in Mali.
Die EUCAP Sahel Mali leistet unbeschadet ihres Kernmandats in Mali einen Betrag zur Regionalisierung der GSVP-Maßnahmen in der Sahelzone, indem sie hilft, die Interoperabilität und Koordinierung der internen Sicherheitskräfte der G5 der Sahelzone zu verbessern, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und regionale Kooperationsstrukturen unterstützt und zur Verbesserung der nationalen Fähigkeiten der G5 der Sahelzone beiträgt. Die EUCAP Sahel Mali kann diese Maßnahmen in den G5 der Sahelzone durchführen. Zu diesem Zweck stellt die EUCAP Sahel Mali im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten auf Ersuchen des betreffenden Landes und unter Berücksichtigung der Sicherheitslage Fortbildung, Beratung und sonstige spezifische Unterstützung für die G5 der Sahelzone bereit.
Zum Erreichen ihres Ziels handelt die EUCAP Sahel Mali nach den strategischen Einsatzleitlinien, die im Krisenmanagementkonzept des Rates vom 17. März 2014 festgelegt sind und in den vom Rat gebilligten Dokumenten für die operative Planung, einschließlich des gemeinsamen zivil-militärischen Einsatzkonzepts für die Regionalisierung der GSVP-Maßnahmen in der Sahelzone, ausgeführt werden. Vor der Aufnahme einer neuen Aktivität in einem neuen Sahel-G5-Land ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee zu informieren.
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