Erwägungsgrund 1 32014D0229
Am 25. November 2004 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aushandlung eines Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit, nachstehend „Abkommen“ genannt, mit der Republik Indonesien.
Am 25. November 2004 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aushandlung eines Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit, nachstehend „Abkommen“ genannt, mit der Republik Indonesien.