Erwägungsgrund 2 32014D0230
Einige Bestimmungen des Abkommens betreffen die Rückübernahme und fallen deshalb in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V des Vertrags. Ein separater Beschluss über diese in Artikel 34 Absatz 3 des Abkommens enthaltenen Bestimmungen wird parallel zum vorliegenden Beschluss erlassen.