Erwägungsgrund 3 32014D0232
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2013/462/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 24. Juli 2013 vorläufig angewandt.
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2013/462/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 24. Juli 2013 vorläufig angewandt.