Erwägungsgrund 4 32014D0050BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2014/50/EU)
Nach Ansicht der Vertragsparteien liegt eine Verlängerung des Abkommens im beiderseitigen Interesse.
Erwägungsgrund 4 32009D0306BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2009/306/EG)
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben der Kommission mitgeteilt, dass sie eine Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre befürworten. Eine rasche…
Erwägungsgrund 4 32009D0501BESCHLUSS DES RATES vom 19. Januar 2009 über den Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (2009/501/EG)
Der Inhalt des verlängerten Abkommens ist mit dem Inhalt des Abkommens, dessen Geltungsdauer am 14. Oktober 2007 abgelaufen ist, identisch. Die Vertragsparteien…
Erwägungsgrund 3 32004D0756BESCHLUSS DES RATES vom 4. Oktober 2004 zum Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2004/756/EG)
Die Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika haben den Kommissionsdienststellen mitgeteilt, dass sie eine Verlängerung des genannten Abkommens um weitere…
Erwägungsgrund 3 32014D0050BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2014/50/EU)
Im Anschluss an eine gemeinsame Überprüfung des Abkommens nahmen beide Vertragsparteien die Empfehlung unabhängiger Experten zur Kenntnis, dass das Abkommen in…
Erwägungsgrund 3 32009D0748BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2009 über den Standpunkt, den die Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe hinsichtlich der Verlängerung des Übereinkommens von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe einnimmt (2009/748/EG)
Die Verlängerung des vorstehend genannten Übereinkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft.