Erwägungsgrund 3 32009D0306BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2009/306/EG)
Mit dem Beschluss 2004/756/EG hat der Rat das Abkommen mit Wirkung vom 14. Oktober2003 um weitere fünf Jahre verlängert.
Erwägungsgrund 3 32009D0313BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2009/313/EG)
Mit dem Beschluss 2003/798/EG hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um einen ersten weiteren Fünfjahreszeitraum genehmigt.
Erwägungsgrund 2 32014D0050BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2014/50/EU)
Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens sieht insbesondere vor, dass das Abkommen im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien jeweils um weitere…
Erwägungsgrund 3 32011D0182BESCHLUSS DES RATES vom 9. März 2011 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine (2011/182/EU)
Mit Beschluss vom 22. September 2003 , der am 8. November 2004 in Kraft trat, stimmte der Rat der Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre zu.
Erwägungsgrund 3 32014D0050BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2014/50/EU)
Im Anschluss an eine gemeinsame Überprüfung des Abkommens nahmen beide Vertragsparteien die Empfehlung unabhängiger Experten zur Kenntnis, dass das Abkommen in…
Erwägungsgrund 3 32009D0517BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/517/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2009/302/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 24. Februar 2009…