Erwägungsgrund 1 32014D0242
Gemäß dem Beschluss 2013/695/EU des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden „Abkommen“) — vorbehaltlich seines Abschlusses — am 29. November 2013 unterzeichnet.