Beschluss des Rates vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (2014/243/EU)
Das Übereinkommen ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten und liegt für die Union zur Unterzeichnung auf.
Erwägungsgrund 4 32014D0243
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