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Gemäß Artikel 23 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ungeachtet ihrer Aufhebung weiterhin für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2013 gestellt wurden.
Abweichend von Absatz 1 behalten die Verordnungen (EG) Nr. 1084/2003 und (EG) Nr. 1085/2003 ihre Geltung für gültige Mitteilungen oder Anträge auf Änderungen,…
Gemäß Artikel 23 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ungeachtet ihrer Aufhebung weiterhin für Anträge, die…
Anträge auf Unterstützung, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 vor dem 1. Januar 2014 gestellt oder genehmigt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Diese Verordnung sollte weder die weitere Durchführung noch die Änderung einer Unterstützung berühren, die die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EG)…
Anträge auf Unterstützung, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 vor dem 1. Januar 2014 gestellt oder genehmigt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Anträge, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 gestellt wurden, bleiben gültig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.