Erwägungsgrund 30 32013R1299
Da häufig Mitarbeiter aus mehr als einem Mitgliedstaat an der Durchführung der Vorhaben beteiligt sind und angesichts der Anzahl von Vorhaben, bei denen die Personalkosten ein wesentliches Element darstellen, sollte eine Pauschale für Personalkosten auf der Grundlage der sonstigen direkten Kosten der Kooperationsvorhaben angewendet werden, um eine individuelle Zurechnung zur Verwaltung dieser Vorhaben zu vermeiden.