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Der Standpunkt der im Namen der der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodexes für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und Personen, die in Fragen, die unter Titel IX des Übereinkommens fallen, über Fachkenntnisse verfügen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe zu vertreten ist, beruht auf den Entwürfen von Beschlüssen des Handelsausschusses, die dem vorliegenden Beschluss beigefügt sind. Geringfügige technische Korrekturen der Entwürfe der Beschlüsse des Handelsausschusses können von den Vertretern der Union im Handelsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Der Standpunkt, der von der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea…
Der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und…
Der Standpunkt, der im Namen der der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits…
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, den sie hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des…
Der Standpunkt, der von der Union im mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Moldau zum Schutz geografischer Angaben für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.