Beschluss (EU) 2021/779 des Rates vom 10. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits in Bezug auf die Änderung der Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr. 5/2014 des Handelsausschusses zur Berücksichtigung des Beitritts Ecuadors zum Handelsübereinkommen und zur Aktualisierung der darin enthaltenen Liste der Schiedsrichter und Sachverständigen für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertreten ist
Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden „Handelsübereinkommen“) wurde am 26. Juni 2012 in Brüssel unterzeichnet. Gemäß dem Beschluss 2012/735/EU des Rates wird das Handelsübereinkommen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und Peru seit dem 1. März 2013 und zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und Kolumbien seit dem 1. August 2013 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 1 32021D0779
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