Erwägungsgrund 4 32014D0279
Die Bestimmungen des Abkommens werden mit Ausnahme des Artikels 33 Absatz 2 über die Rückübernahme Gegenstand eines separaten Beschlusses sein, der parallel zum vorliegenden Beschluss erlassen wird.
Die Bestimmungen des Abkommens werden mit Ausnahme des Artikels 33 Absatz 2 über die Rückübernahme Gegenstand eines separaten Beschlusses sein, der parallel zum vorliegenden Beschluss erlassen wird.