Erwägungsgrund 1 32014D0293
Nach Artikel 8 Absatz 3 des Beschlusses 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) werden die Einzelheiten der Beteiligung von Drittstaaten in einer Übereinkunft geregelt, die gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und im Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu schließen ist.