Erwägungsgrund 2 32014D0294
Der Beschluss 2013/233/GASP sollte so geändert werden, dass der vom als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckte Zeitraum bis zum 21. Mai 2015 verlängert wird.
Der Beschluss 2013/233/GASP sollte so geändert werden, dass der vom als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckte Zeitraum bis zum 21. Mai 2015 verlängert wird.