Erwägungsgrund 2 32014D0300
Gemäß den Verfahren und Verhandlungsrichtlinien im Anhang des Ratsbeschlusses vom 5. Juni 2003 hat die Kommission im Namen der Union mit der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka ein Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.