Erwägungsgrund 1 32016D0350BESCHLUSS (EU) 2016/350 DES RATES vom 25. Februar 2016 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen
Gemäß dem Beschluss 2014/185/EU des Rates wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der…
Art. 1 32014D0204BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/204/EU)
Die Unterzeichnung im Namen der Union der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner…
Art. 1 32014D0301Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen…
Erwägungsgrund 2 32014D0204BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/204/EU)
Am 27. Januar 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen über eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur…
Erwägungsgrund 1 32014D0344BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/344/EU)
Gemäß dem Beschluss 2014/186/EU des Rates wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein zur Festlegung der Modalitäten…
Erwägungsgrund 4 32014D0421BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den von der Europäischen Union einzunehmenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen vom 14. Mai 1973 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/421/EU)
Die EU und Norwegen haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet.