Erwägungsgrund 3 32014D0317
Der Abschluss des Protokolls durch die Europäische Kommission in Bezug auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, sollte genehmigt werden.
Der Abschluss des Protokolls durch die Europäische Kommission in Bezug auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, sollte genehmigt werden.