Erwägungsgrund 2 32014D0032
Im Interesse der Klarheit und Einheitlichkeit und zur Vereinfachung des Sicherheitenrahmens des Eurosystems werden diese Schritte durch eine Neufassung der Leitlinie EZB/2013/4 umgesetzt.
Im Interesse der Klarheit und Einheitlichkeit und zur Vereinfachung des Sicherheitenrahmens des Eurosystems werden diese Schritte durch eine Neufassung der Leitlinie EZB/2013/4 umgesetzt.