Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Regelungsinhalt der Beschlüsse EZB/2013/22 und EZB/2013/36 sollte in die Leitlinie EZB/2013/4 , d. h. in den Hauptrechtsakt über zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten, aufgenommen werden.
Im Interesse der Klarheit und Einheitlichkeit und zur Vereinfachung des Sicherheitenrahmens des Eurosystems werden diese Schritte durch eine Neufassung der…
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Beschlüsse gelten als Bezugnahmen auf die Leitlinie EZB/2014/31.
Bei Widersprüchen zwischen dem vorliegenden Beschluss und der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) oder sonstigen Rechtsakten der EZB, in denen der für…
Gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) kann der EZB-Rat die Instrumente, Anforderungen, Zulassungskriterien und Verfahren für die…
Die Beschlüsse EZB/2013/22 und EZB/2013/36 sollten aus diesem Grund aufgehoben werden —
Gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) kann der EZB-Rat die Instrumente, Anforderungen, Zulassungskriterien und Verfahren für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.