Erwägungsgrund 1 32014D0320
Gemäß dem Beschluss 2014/316/EU des Rates wurde das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.