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In ihrer Mitteilung vom Mai 2008 erklärte die Kommission, dass sie das Europäische e-Justiz-Portal (nachstehend „das Portal“) konzipieren, einrichten und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten pflegen werde.
Die Kommission macht die nach Absatz 1 mitgeteilten Angaben auf geeignete Weise, beispielsweise über das Europäische Justizportal, öffentlich zugänglich.
Die Kommission macht folgende Informationen über das Europäische Justizportal öffentlich zugänglich:
Durch den mehrjährigen Aktionsplan 2009-2013 für die Europäische e-Justiz vom 8. November 2008 wurde die Europäische Kommission mit der Umsetzung des Portals…
In diesem Beschluss werden die Funktionen und Verantwortlichkeiten der Europäischen Kommission in Bezug auf die Datenschutzanforderungen bei der Verarbeitung…
Im mehrjährigen Aktionsplan 2009-2013 für die Europäische E-Justiz wurde die Entwicklung eines europäischen E-Justiz-Portals (im Folgenden „Portal“) vorgesehen,…
Die Kommission entwickelt, unterhält und aktualisiert ein digitales interoperables Portal, das einen zentralen Zugangspunkt für die in Absatz 1 genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.