Gesetze
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Entsprechend den Besonderheiten der mit dem e-Justiz-Portal verbundenen Tätigkeiten, die in Zusammenarbeit zwischen Kommission und Mitgliedstaaten entwickelt werden, ist die Aufgabe der Kommission bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Portals beschränkt. Es muss klargestellt werden, dass die Kommission für den Inhalt der im Rahmen des Portals zur Verfügung gestellten vernetzten nationalen Datenbanken nicht verantwortlich ist.
Die Aufgaben der Mitgliedstaaten und anderer Stellen in Bezug auf den Inhalt und den Betrieb der von ihnen geführten, vernetzten nationalen Datenbanken bleiben…
In diesem Beschluss werden die Funktionen und Verantwortlichkeiten der Europäischen Kommission in Bezug auf die Datenschutzanforderungen bei der Verarbeitung…
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission im Rahmen des…
Die Verpflichtungen der Kommission berühren nicht die Verantwortung der Mitgliedstaaten und anderer Gremien für den Inhalt und den Betrieb der von ihnen…
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 45/2001 ist der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich anzugeben. Somit darf die Verarbeitung personenbezogener…
Da die verschiedenen portalbezogenen Aufgaben und Funktionen der Kommission und der Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.