Erwägungsgrund 4 32014D0334
Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sollte das neue Protokoll vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind. Diese vorläufige Anwendung beginnt ab dem Datum seiner Unterzeichnung, jedoch nicht vor dem Datum des Auslaufens des letzten Protokolls