Erwägungsgrund 4 32014D0343
Hierzu hat die Kommission für die Union und ihre Mitgliedstaaten mit Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „Übereinkommen“) und drei dazugehörige Zusatzprotokolle ausgehandelt, nämlich a) das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über einen Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014 anlässlich der Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum, b) das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island aus Anlass des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union und c) das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „dazugehörige Protokolle“).