Erwägungsgrund 1 32014D0347
Nach Maßgabe des Beschluses 2012/777/EU des Rates wurde das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Armenien an den Programmen der Union (im Folgenden „Protokoll“) am 17. Dezember 2012 im Namen der Union unterzeichnet.