Erwägungsgrund 2 32014D0035
Gemäß den Verfahren und Verhandlungsrichtlinien im Anhang des Ratsbeschlusses vom 5. Juni 2003 hat die Kommission im Namen der Union mit der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China ein Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „das Abkommen“) ausgehandelt.