Erwägungsgrund 3 32014D0351
Dieses neue Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2012/826/EU unterzeichnet und wird ab dem 28. November 2012 vorläufig angewendet.
Dieses neue Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2012/826/EU unterzeichnet und wird ab dem 28. November 2012 vorläufig angewendet.