Erwägungsgrund 3 32014D0102BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire (2013-2018) (2014/102/EU)
Aufgrund des Beschlusses 2013/303/EU des Rates wurde das neue Protokoll unterzeichnet und wird ab dem 1. Juli 2013 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32014D0306BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2014/306/EU)
Gemäß dem Beschluss 2014/5/EU des Rates ist das neue Protokoll unterzeichnet worden und wird ab dem 18. Januar 2014 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 3 32014D0232BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (2014/232/EU)
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2013/462/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 24. Juli 2013 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 3 32013D0672BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren (2013/672/EU)
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses 2012/827/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig…
Erwägungsgrund 3 32014D0048BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2014/48/EU)
Das Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2012/653/EU der Kommission vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet und…
Erwägungsgrund 3 32014D0060BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2014/60/EU)
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2012/669/EU des Rates unterzeichnet und ist seit dem 16. September 2012 vorläufig angewandt worden.