Erwägungsgrund 4 32014D0306BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2014/306/EU)
Gemäß dem Beschluss 2014/5/EU des Rates ist das neue Protokoll unterzeichnet worden und wird ab dem 18. Januar 2014 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32016D0870BESCHLUSS (EU) 2016/870 DES RATES vom 24. Mai 2016 über den Abschluss — im Namen der Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren
Dieses Protokoll wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2191 unterzeichnet und wird ab dem 16. November 2015 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 3 32015D1987BESCHLUSS (EU) 2015/1987 DES RATES vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2014/782/EU am 24. November 2014 unterzeichnet und wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32015D0384BESCHLUSS (EU) 2015/384 DES RATES vom 2. März 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Dieses Abkommen und dieses Protokoll wurden am 20. November 2014 gemäß dem Beschluss 2014/733/EU unterzeichnet und werden seit dem Datum ihrer Unterzeichnung…
Erwägungsgrund 3 32014D0369BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2014/369/EU)
Das neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses 2013/786/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2014 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 4 32011D0679BESCHLUSS DES RATES vom 10. Oktober 2011 über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2011/679/EU)
Dieses neue Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2011/405/EU des Rates unterzeichnet und wird ab 1. September 2011 vorläufig angewandt.