Gesetze
Gesetz wird geladen …
Unter diesen Umständen ist der Rat der Ansicht, dass die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Europäische Union verboten werden sollte, mit Ausnahme von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, für die ein Ursprungszeugnis der ukrainischen Regierung ausgestellt worden ist.
Die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union ist verboten.
Das Verbot in Absatz 1 gilt nicht für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung vorgelegt wurden, für die…
Die Verbote gemäß Artikel 1 gelten nicht für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung bereitgestellt und…
Die Verordnung (EU) Nr. 692/2104 des Rates dient der Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/386/GASP vorgesehener Maßnahmen, darunter insbesondere…
„Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol“ Waren, die unter sinngemäßer Anwendung der Artikel 23 und 24 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 vom 12.…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2014/386/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, insbesondere Beschränkungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.