Erwägungsgrund 2 32014R0692
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in ihrer Resolution vom 27. März 2014 ihr Bekenntnis zur Souveränität, politischen Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt, unterstrichen, dass das am 16. März auf der Krim abgehaltene Referendum keine Gültigkeit besitzt, und alle Staaten aufgefordert, keine Änderung des Status der Krim und Sewastopols anzuerkennen.