Beschluss des Rates vom 24. Juni 2014 zur Festlegung des von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Islamischen Republik Afghanistan zur Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts (2014/399/EU)
Das Beitrittsprotokoll sollte daher genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32014D0399
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