Erwägungsgrund 2 32014D0383BESCHLUSS 2014/383/GASP DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um weitere acht Monate verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0307BESCHLUSS 2013/307/GASP DES RATES vom 24. Juni 2013 zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den südlichen Mittelmeerraum
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0382Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um weitere 12 Monate verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0306BESCHLUSS 2013/306/GASP DES RATES vom 24. Juni 2013 zur Verlängerung des Mandats der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien
Das Mandat der Sonderbeauftragten sollte für einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32013D0384BESCHLUSS 2013/384/GASP DES RATES vom 15. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/325/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Sudan und Südsudan
Das Mandat der Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von vier Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0366BESCHLUSS 2013/366/GASP DES RATES vom 9. Juli 2013 zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte geändert und um einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten verlängert werden.