Erwägungsgrund 2 32014D0383BESCHLUSS 2014/383/GASP DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um weitere acht Monate verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32015D0331BESCHLUSS (GASP) 2015/331 DES RATES vom 2. März 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von acht Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32015D0332BESCHLUSS (GASP) 2015/332 DES RATES vom 2. März 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von 8 Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32014D0400BESCHLUSS 2014/400/GASP DES RATES vom 26. Juni 2014 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um weitere acht Monate verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32015D0970BESCHLUSS (GASP) 2015/970 DES RATES vom 22. Juni 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen Zeitraum von vier Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0382Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um weitere 12 Monate verlängert werden.