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Aus Gründen der rechtlichen Klarheit sollten die früheren Änderungen und die vorgeschlagenen weiteren Änderungen in einem einzigen neuen Beschluss konsolidiert werden, und die Gemeinsame Aktion 2001/555/GASP, einschließlich deren Artikel 23 mit Übergangsbestimmungen zur Westeuropäischen Union (WEU), sollte aufgehoben werden.
Aus Gründen rechtlicher Klarheit sollten die früheren Änderungen und die vorgeschlagenen weiteren Änderungen in einem einzigen neuen Beschluss konsolidiert…
Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Im Interesse der Klarheit empfiehlt es sich, den Beschluss 2011/871/GASP aufzuheben und durch einen neuen Beschluss zu ersetzen —
Die Gemeinsame Aktion 2001/555/GASP wird aufgehoben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.