Beschluss des Rates vom 23. Juni 2014 über den von der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/419/EU)
Protokoll Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im Folgenden „Abkommen“) betrifft die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (im Folgenden „Protokoll Nr. 3“).
Erwägungsgrund 1 32014D0419
Erwägungsgrund 1 32014D0419Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen